InsO
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- Artikel-Nr.: 8083995
- ISBN: 9783814540023
- Verlag: RWS Verlag, Köln
- Auflage: 6. Auflage 2022
- Erscheinungsdatum: 21.12.2021
- Umfang: 2994 Seiten
- Einbandart: gebunden
Produktinformationen "InsO"
Autor / Hrsg.: | Graf-Schlicker, Marie Luise |
Produkttyp: | Kommentar |
Reihentitel: | RWS-Kommentar |
Zwei Jahre ESUG haben das Insolvenzverfahren massiv verändert. Die positiven Sanierungsansätze des ESUG gehen einher mit einer Fülle von Streitfragen zu einzelnen Regelungen, insbesondere im Bereich der Eigenverwaltung und der Auswahl des Insolvenzverwalters bei Beteiligung des vorläufigen Gläubigerausschusses. Hier setzt der Kommentar an. Er wertet die Rechtsprechung umfassend aus, bezieht aber auch die einschlägige Literatur zu den streitigen Fragen ein, so dass der Praktiker einen stringenten Leitfaden zur Lösung der Probleme erhält.
Da das Steuerrecht eine entscheidende Rolle bei der Sanierung von Unternehmen spielt, enthält das Werk erstmals gesonderte Kommentierungen zum Steuerrecht bei den relevanten Vorschriften.
Die Reform der Verbraucherinsolvenz tritt in Kraft: Vom 1.Juli 2014 an bietet das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte Schuldnern neue Möglichkeiten der Entschuldung und stellt zugleich einen angemessenen Ausgleich zu den Rechten der Gläubiger her. Der Kommentar setzt sich mit den Neuregelungen und den ersten dazu aufgeworfenen Fragen umfassend auseinander und bietet so einen effektiven Einstieg in die Thematik.
Das Werk bleibt aber nicht bei aktuellen Regelungen stehen, sondern befasst sich auch mit den geplanten Regelungen zum Konzerninsolvenzrecht. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen soll der mit dem ESUG eingeschlagene Weg für konzern- oder gruppenverbundene Unternehmen fortgesetzt werden. Der Kommentar bietet einen Überblick über den Regelungsinhalt des Regierungsentwurfs und enthält Erläuterung zu den darin enthaltenen Einzelregelungen.
Herausgeberin
Marie Luise Graf-Schlicker leitet als Ministerialdirektorin im
Bundesjustizministerium die Abteilung Rechtspflege, zu der auch das
Insolvenzrecht gehört. Dorthin wechselte sie vom Landgericht
Bochum, dessen Präsidentin sie lange Jahre war. Zuvor befasste sie
sich im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit der
Umsetzung der Insolvenzrechtsreform und leitete u.a. die
Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Insolvenzrecht“. Sie ist durch eine
Vielzahl von Veröffentlichungen bestens ausgewiesen.
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