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Gakovi, Klintis

Auskunft über Vermittlungsangebote und Annahmeverzug

Produktinformationen "Auskunft über Vermittlungsangebote und Annahmeverzug"

Die Untersuchung setzt sich mit der praktisch äußerst relevanten Frage auseinander, wann in Bezug auf die Auskunft von Vermittlungsangeboten vom böswilligen Unterlassen des Arbeitnehmers i. S. v. § 615 S. 2 Alt. 3 BGB auszugehen ist.

Als Grundlage dient das Urteil des BAG vom 27.05.2020 (5 AZR 387/19) sowie die insofern ergangenen Folgeurteile. Zunächst wird bewertet, ob die fehlende Auskunft des Arbeitnehmers in Bezug auf die ihm vermittelten Stellenangebote als böswilliges Unterlassen zu bewerten ist.

Im Rahmen dessen wird insbesondere erörtert, in welchem Verhältnis der zivilrechtliche Auskunftsanspruch und die sekundäre Darlegungslast zueinanderstehen sowie, ob (bestimmte) sozialversicherungsrechtliche Normen bei der Auslegung arbeitsrechtlicher Begriffe herangezogen werden können.

Sodann findet eine Auseinandersetzung mit der Frage statt, ob den Arbeitnehmer darüber hinaus ggf. weitere Obliegenheiten treffen, um sich dem Vorwurf des böswilligen Unterlassens entziehen zu können.

Ausgezeichnet mit dem Avicenna-Promotionspreis.

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