Beratungsschreiben, Comfort Letter und Vorsitzendenschreiben
Die informelle Beratung durch die Kartellbehörden gewinnt an Bedeutung: 2020 hat die EU-Kommission begonnen, in Einzelfällen informell im Wege sogenannter Comfort Letter zu beraten. In einer reformierten Bekanntmachung hat sie sodann 2022 in Aussicht gestellt, nunmehr großzügiger sogenannte Beratungsschreiben anzubieten. Kurz zuvor hat bereits der deutsche Gesetzgeber die bewährte Praxis der Vorsitzendenschreiben des Bundeskartellamts in § 32c Abs. 2 GWB gesetzlich fundiert.
In der Arbeit werden diese informellen Beratungspraktiken zunächst insbesondere anhand junger Anwendungsbeispiele dargestellt und rechtlich eingeordnet. Sodann werden die rechtlichen Wirkungen, insbesondere der Vertrauensschutz der Adressaten, konkretisiert. Schließlich wird die Perspektive Dritter beleuchtet. Dabei wird aufgezeigt, dass eine unmittelbare Beteiligung nur in Ausnahmefällen erforderlich ist, jedoch ein berechtigtes Transparenzinteresse besteht.
| Autoren: | Seyer, Till |
|---|---|
| Produkttyp: | Monographie |
| Reihentitel: | Schriften zum Wirtschaftsrecht |
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