Das Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 InsO nach dem neuen Anfechtungsrecht
Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden und sich nachteilig auf die Befriedigungsaussichten der Insolvenzgläubiger auswirken, können nach Maßgabe der §§ 130 ff. InsO angefochten werden. Wären sämtliche Rechtsgeschäfte im Vorfeld der Insolvenz der Anfechtung unterworfen, wären in die Krise geratene Unternehmen praktisch vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen, weil potenzielle Vertragspartner das Risiko scheuten, mit ihnen Geschäfte abzuschließen.
Diesem Problem trägt die Insolvenzordnung mit dem sog. »Bargeschäftsprivileg« gemäß § 142 InsO Rechnung. Der Autor erarbeitet in einem allgemeinen Teil die dogmatischen Grundlagen und wendet diese in einem besonderen Teil auf praxisrelevante Fallgruppen an. Der Autor spricht sich in seiner gesamten Arbeit für eine tendenziell großzügigere Auslegung des § 142 InsO aus.
Inhaltsübersicht
Einleitung und Gang der Untersuchung
- 1. Grundlagen zum Bargeschäft
- Unterschiedliche Rechtswirkungen ex ante und ex post – Ratio legis des § 142 InsO – Einordnung des § 142 InsO in das System der Insolvenzanfechtung – Ergebnisse der systematischen Analyse – Die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 142 Abs. 1 InsO – Ergebnisse der Tatbestandsanalyse
- 2. Praxisrelevante Anwendungsfälle des § 142 InsO
- Verrechnungen im Kontokorrent – Besicherung von Gesellschafterdarlehen im Sinne der §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO
- Gesamtergebnis und Thesen
- Literaturverzeichnis
- Stichwortverzeichnis
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| Autoren: | Prauß, Jonas |
|---|---|
| Produkttyp: | Monographie |
| Reihentitel: | Schriften zum Wirtschaftsrecht |
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