Die Dissertation befasst sich mit den praktischen
Fragestellungen, die die deutschen Konsularbeamten
(Generalkonsulat/Botschaft) in Bezug auf die elterliche Sorge zu
prüfen haben.
Geht es darum, die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen oder
Sorgeerklärungen abzugeben, einen Reisepass für das Kind oder ein
Visum für den Familien- oder Kindernachzug zu beantragen oder die
dem Kind angefallene Erbschaft auszuschlagen, hat sich der deutsche
Konsularbeamte – neben Abstammungs-, Erbrechts- und
Ausländerrechtsfragen – im Wesentlichen mit zwei Punkten zu
befassen:
Welches Recht findet Anwendung und wie ist die elterliche Sorge in
der ausländischen Rechtsordnung geregelt?
Untersucht wird der jeweilige Begriff der elterlichen Sorge im Ausland, die inhaltliche Ausgestaltung des Instituts sowie die Frage, wer jeweils Träger der elterlichen Sorge ist. Zudem wird auf die einschlägigen europäischen Regelungen sowie die bi- und multilateralen Abkommen eingegangen. Ein Vergleich der deutschen kollisionsrechtlichen Bestimmungen mit den Anknüpfungsmerkmalen verschiedener ausgewählter Kollisionsrechte rundet den rechtsvergleichenden Teil ab.
Im abschließenden Praxisteil werden dann ausgewählte Fälle
erörtert und einer Lösung zugeführt.
Die Arbeit richtet sich neben Konsularbeamten auch an
Familienrechtler, die mit internationalen Sorgerechtsfragen
befasst sind.
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| Autoren: | Müller, Karen |
|---|---|
| Produkttyp: | Monographie |
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