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Geidel, Doreen Annette

Die Vertretungsmacht des Aufsichtsrates in Rechtsgeschäft und Prozess

Produktinformationen "Die Vertretungsmacht des Aufsichtsrates in Rechtsgeschäft und Prozess"

Gemäß § 78 AktG liegt die organschaftliche Vertretungsbefugnis der Aktiengesellschaft beim Vorstand. Abweichend hiervon regelt § 112 AktG die Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrates bei Vorstandsrechtsgeschäften, um allfälligen Interessenkonflikten vorzubeugen.

Die Arbeit konzentriert sich neben der Bestimmung der Reichweite der Norm insbesondere auf die materiell-rechtlichen Fehlerfolgen von vollmachtlos vorgenommenen Rechtsgeschäften und deren Genehmigungsfähigkeit.

Dabei wird nicht nur die Frage untersucht, ob es sich bei § 112 AktG um ein Verbotsgesetz nach § 134 BGB oder um eine Beschränkung der Gestaltungs- und Verfügungsmacht handelt, sondern die Genehmigungsfähigkeit wird unter Berücksichtigung verhaltensökonomischer Erkenntnisse über das Entscheidungsverhalten der Aufsichtsräte analysiert.

Nach der Feststellung, dass § 112 AktG einer materiell-rechtlichen Genehmigung nicht zugänglich ist, wird im letzten Abschnitt die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf Prozesshandlungen untersucht.


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