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Jordan, Franziska

Die Zulässigkeit der Rückverkündung

Produktinformationen "Die Zulässigkeit der Rückverkündung"

Dritter kann nicht sein, wer als Partei am Rechtsstreit beteiligt ist. So lässt sich die Begründung zusammenfassen, mit der die obergerichtliche Rechtsprechung die sog. Rückverkündung bislang einsilbig für unzulässig erklärt. Die Rückverkündung bezeichnet die Streitverkündung, mit der der Streitverkündete den Streit an den Streitverkünder, d.h. denjenigen »zurückverkündet«, der ihm den Streit ursprünglich verkündet hat, um sich zu seinen Gunsten auf die Interventionswirkung berufen zu können.

Geleitet von der Frage der Zulässigkeit der Rückverkündung beschäftigt die Arbeit sich ausführlich mit der – bislang nur unzureichend definierten – Voraussetzung des Begriffs des »Dritten« i.S.v. § 72 Abs. 1 ZPO.

Die Autorin entwickelt anhand der – zu anderen Fallgruppen – vorhandenen Rechtsprechung eine allgemeingültige, eigenständige Definition des Dritten, bevor sie die Voraussetzungen von § 72 ZPO sowie deren analoge Anwendung auf den Fall der Rückverkündung prüft.

Autoren: Jordan, Franziska
Produkttyp: Monographie
Reihentitel: Schriften zum Prozessrecht

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