Am 28.6.2023 wurde von der Europäischen Kommission ein Vorschlag für eine Verordnung über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSR-E) veröffentlicht. Diese VO befindet sich jetzt im Trilogverfahren und könnte bis Mitte 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht sein.
Ziel der VO ist ein vollharmonisiertes Recht zu den
Zahlungsdiensten. Sie entwickelt die PSD1 und PSD2
(Zahlungsdienste-RL 1 und 2) konsequent weiter.
Ziele sind u.a.
- Minimierung der Betrugsrisiken, denen Verbraucher ausgesetzt sind und damit Stärkung des Vertrauens in die Integrität des Zahlungsverkehrs
- Beseitigung von Markthindernissen im Open-Banking-Bereich (zB unzureichende Schnittstellten)
- Befugnisse der Aufsichtsbehörden
- Chancengleichheit zwischen Banken und anderen Anbietern von Zahlungsdiensten
- Bessere Verfügbarkeit von Bargeld - Auszahlung ohne vorheriges Umsatzgeschäft
Die VO bedarf keines gesetzgeberischen Umsetzungsverfahrens.
Voraussichtlich werden aber das Zahlungsdiensterecht aus dem BGB
genommen. Eine Synopse wird dem Nutzer den richtigen Weg zu den
entsprechenden Normen in der VO weisen und zusätzlich die
Zusammenhänge zu den RL aufzeigen.
In einer ausführlichen Einleitung werden die Zusammenhänge zu
weiteren Regelwerken auf EU-Ebene aufgezeigt, z.B. SEPA-VO mit den
Änderungen zur Sofortüberweisung, VO zum digitalen Euro, FIDA und
MICA-VO u.a.m.
Vorteile auf einen Blick
- Gegenüberstellung von altem und neuem Recht
- systematische Einführung zum Gesamtkomplex
Details zur Produktsicherheit
Verantwortliche Person für die EU:
C. H. Beck oHG
Wilhelmstr. 9
80801 München
Deutschland
kundenservice@beck.de
| Autoren: | Jungmann, Carsten |
|---|---|
| Produkttyp: | Handbuch |