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Wieser, Raimund

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG - mit Fortsetzungsbezug

Kommentar mit Vollzugsbestimmungen und sonstigen einschlägigen Vorschriften des Bußgeldverfahrens
Produktinformationen "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG - mit Fortsetzungsbezug"

Sie haben eine Rechtsfrage aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht zu entscheiden?

Der Kommentar beantwortet alle gängigen Fragen und setzt u.a folgende Schwerpunkte:

  • Geldbuße, Einziehung von Taterträgen, Fahrverbot
  • Zumessung der Geldbuße, Gewinnabschöpfung
  • Bußgeldverfahren gegen natürliche und juristische Personen
  • Rechtssichere Bescheidtechnik in allen Verfahrensarten
  • Verteidigung, staatsanwaltschaftliches und gerichtliches Verfahren
  • Abgrenzung zum Strafverfahren und zur Straftat
  • Hauptverhandlung, Urteil, Beschlussentscheidung, Rechtsbeschwerde
  • Vollstreckung von Geldbußen und Nebenfolgen.

Die digitale Welt ist ab 2018 auch im Bußgeldverfahren Realtität:
Die gesetzliche Einführung des elektronische Rechtsverkehrs und der E-Akte wird auch im Kommentar berücksichtigt:

  • Elektronische Aktenführung auch im Bußgeldverfahren
  • Besonderes elektronisches Behörden- und Anwaltspostfach
  • Neureglung der Akteneinsicht, Online-Verfahren bei Rechtsanwälten
  • Online-Anhörung von Betroffenen und Nebenbeteiligten
  • Änderungen bei der Bescheidtechnik und Rechtsbehelfsbelehrung
  • Einführung des elektronischen Einspruchs
  • Elektronische Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Gerichten

Die ausführliche Kommentierung umfasst alle:

  • OWiG-Vorschriften
  • im Bußgeldverfahren anwendbaren StPO-Bestimmungen
  • für Verkehrsordnungswidrigkeiten wichtigen StVG-Regelungen

Mit über 100 Musterbescheiden und Musterschreiben sowie Rechtsprechungsübersichten.


Details zur Produktsicherheit

Verantwortliche Person für die EU:

Jehle Verlag in Verlagsgruppe HJR GmbH
Im Weiher 10
69121 Heidelberg
Deutschland
info@hjr-verlag.de

Autoren: Wieser, Raimund
Ausstattung: 2 Ordner
Erscheinungsweise: sechsmal jährlich
Kündigungsfristen: 6 Wochen zum nächsten Jahresende, nach Ablauf der Mindestbezugsdauer (12 Monate)
Produkttyp: Kommentar
Vertragslaufzeiten: Mindestbezugszeitraum 12 Monate

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