Kommentar Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Kompetenter Kommentar zum Hinweisgeberschutzgesetz
(HinSchG)
Der Kommentar erklärt das HinSchG umfassend und kompetent. Rund ein
Dutzend ebenso erfahrener wie spezialisierter Autorinnen und
Autoren bringen ihre Expertise ein. Dabei liegt der Schwerpunkt auf
praxisgerechten Erläuterungen für Kommunen und Behörden.
Formulierungshilfen und Checklisten erleichtern die praktische
Umsetzung.
Von der Whistleblowing-Richtlinie zum HinSchG
Nach jahrelangem Ringen haben Bundestag und Bundesrat im Jahr 2023
die Whistleblowing-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt:
Das seit Juli 2023 geltende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
markiert in der deutschen Rechtsordnung eine in dieser Form neue
Querschnittsmaterie, die Privat-, Verwaltungs- und auch Strafrecht
beeinflusst.
Straftaten und Missstände gefahrlos aufdecken
War der Umgang mit Hinweisen und Beschwerden von Beschäftigten
(»Whistleblowing«) bislang nur vereinzelt gesetzlich geregelt, so
etabliert das HinSchG ein umfassendes Beschwerderecht und
allgemeines Hinweisgeberschutzsystem. Dieses soll
Whistleblowerinnen und Whistleblower vor Repressalien schützen
sowie zur Beseitigung und Prävention von betrieblichen wie
behördlichen Missständen beitragen.
Interne und externe Meldestellen einrichten
Unternehmen und Verwaltungen ab 50 Beschäftigten sind seit dem
17.12.2023 zur Einrichtung von internen Meldestellen verpflichtet,
an die sich Hinweisgeberinnen und Herausgeber ebenso wenden können
wie an die behördlicherseits zu betreibenden externen Meldestellen.
Entsprechende Hinweisgebersysteme gehören seither nicht mehr nur in
größeren Unternehmen zum Standard einer jeden
Compliance-Architektur.
Wertvolle Orientierungshilfe für Personalverantwortliche
Das Werk bietet allen mit dem HinSchG befassten Verantwortlichen
der internen sowie externen Meldestellen eine zuverlässige
Orientierung im Umgang mit den neuen Gesetzesvorgaben.
Für den schnellen Einstieg
Für den ersten Überblick zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz ist im
Richard Boorberg Verlag auch eine Einfühung mit ergänzenden
Vorschriften erschienen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Details zur Produktsicherheit
Verantwortliche Person für die EU:
R. Boorberg Verlag GmbH & Co. KG
Scharrstr. 2
70563 Stuttgart
Deutschland
mail@boorberg.de
| Autoren: | Krebs, Klaus / Schatz, Matthias |
|---|---|
| Produkttyp: | Kommentar |
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