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SoldanPlus Siegelgrafik (grafische Wiedergabe des Amtssiegels), inkl. Landeswappen und Textumschriftung

Produktinformationen "SoldanPlus Siegelgrafik (grafische Wiedergabe des Amtssiegels), inkl. Landeswappen und Textumschriftung"
  • Siegelgrafik (grafische Wiedergabe des Amtssiegels), inkl. Landeswappen und Textumschriftung
  • Pixelgrafik mit 300 dpi Auflösung
  • Abbildung schwarz/weiß
  • Dateiformat: .png
  • Preis inkl. einer sicheren elektronischen Übermittlung

Bitte beachten Sie die Vorgaben des Siegeldurchmessers des jeweiligen Bundeslandes.Druckmaß Ø: 35 mm, (Hamburg: oval, Thüringen: 30 mm)

Der angegebene Preis gilt für Ausstattung mit einer Siegelgrafik (grafische Wiedergabe des Amtssiegels), inkl. Landeswappen und Textumschriftung für die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Rheinland-Pfalz. Für das Saarland erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.Für Bayern nicht lieferbar.

Zur Bestellung einer Siegelgrafik (grafische Wiedergabe des Amtssiegels), inkl. Landeswappen und Textumschriftungsenden Sie uns bitte per E-Mail:

  • eine Kopie Ihrer Bestellungsurkunde
  • den zu nennenden Vor- und Nachnamen
  • den Ort (Amtssitz)
  • die Angabe des Bundeslandes

Bitte schicken Sie eine Kopie Ihrer Bestallungsurkunde mit Angabe der Umschriftung per E-Mail an fachbedarf@soldan.de.

Hinweise: Siegelgrafik (grafische Wiedergabe des Amtssiegels) für Notarinnen und Notare mit Amtssitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Bitte teilen Sie uns die Umschriftung mit (in Großbuchstaben oder in Groß- und Kleinschreibung)
  • Mit Stern oder Punkt zwischen Namen und Ort
  • Mit oder ohne Innenring (Hierzu können Sie Rücksprache mit dem Präsidium des Landgerichts halten.)

Siegelgrafik (grafische Wiedergabe des Amtssiegels) für Notarinnen und Notare mit Amtssitz im Bundesland Niedersachsen:

  • Mit Stern oder Punkt zwischen Name und Ort
  • Umschriftung: Großbuchstaben

Vergabe von Kennziffern: Nach den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere § 14a DONot) besteht bei einer Siegelgrafik grundsätzlich keine Pflicht zur Abbildung einer Kennziffer. Dies ergibt sich daraus, dass es sich gerade nicht um ein notarielles Amtssiegel sondern nur um eine grafische Wiedergabe des Amtssiegels handelt. Gleichzeitig dürfte die Abbildung einer Kennziffer auch nicht untersagt sein. Im Zweifel dürfte sich in diesem Zusammenhang eine Abstimmung mit Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde anbieten.


Details zur Produktsicherheit

Verantwortliche Person für die EU:

Hans Soldan GmbH
Berthold-Beitz-Boulevard 461
45141 Essen
Deutschland
info@soldan.de

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0800 1008902 (gebührenfrei)