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SoldanPlus Wertgebühren-Hinweis

Produktinformationen "SoldanPlus Wertgebühren-Hinweis"

Nach neuester Rechtsprechung hat die Hinweispflicht in § 49b Abs. 5 BRAO nicht nur berufsaufsichtliche Bedeutung.

Umso wichtiger wird die Dokumentation des Hinweises auf die Gebührenabrechung nach dem Gegenstandswert. Diese vorvertragliche Pflicht kann kein Bestandteil der Vollmacht sein.

  • Zur einfachen Dokumentation
  • Format: DIN A5 quer
  • Packung: 100 Stück


Details zur Produktsicherheit

Verantwortliche Person für die EU:

Hans Soldan GmbH
Bocholder Straße 259
45356 Essen
Deutschland
info@soldan.de

Anzahl der Blätter: 100
Papierformat: DIN A5

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