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ZWE - Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht - Abonnement

Begründung, Verwaltung, Vermietung, Steuern, Verfahren. Inkl. Online-Modul ZWEDirekt
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249,00 €
Jahresbezugspreis 2024, inkl. Online-Modul ZWEDirekt für 1 Nutzer zzgl. Versandkosten des Verlages

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  • C.H. Beck, München
  • Zeitschrift, mit Online-Zugang
Tonangebend im Wohnungseigentumsrecht ZWE – Die Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht hat... mehr

Produktinformationen "ZWE - Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht - Abonnement"

Ausstattung: Onlinezugang
Bezugsbedingungen:
  • Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus
  • Jahresbezugspreis zzgl. Versandkosten des Verlages
  • Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich das Abonnement automatisch um weitere 12 Monate
Erscheinungsweise: elfmal jährlich
Kündigungsfristen: 6 Wochen zum Jahresende
Preisinformation: Jahresbezugspreis 2024, inkl. Online-Modul ZWEDirekt für 1 Nutzer zzgl. Versandkosten des Verlages
Produkttyp: Zeitschrift

Tonangebend im Wohnungseigentumsrecht

ZWE – Die Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht
hat sich längst als unentbehrliches Informationsmittel zum Wohnungseigentum etabliert. Hier finden Sie alles zu:

  • Begründung von Wohnungseigentum
  • Verwaltung von Wohnungseigentum
  • Bereichen, die darüber hinaus mit dem WEG zusammenhängen, insbesondere zu Steuern, Mietverträgen, Bauverträgen und Prozessen.

Davon profitieren Rechtsanwälte, Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Richter, Immobilienverwalter, Führungskräfte und Sachbearbeiter von Wohnungs(verwaltungs)unternehmen.

Das bietet die ZWE

  • Aufsätze der Referate, die in Fischen beim jährlichen Fachforum für Wohnungseigentumsrecht gehalten werden
  • Beiträge zu aktuellen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, vor allem aus Gesetzgebung und Rechtsprechung
  • Aktuelle Rechtsprechung im Volltext
  • Praktische Hinweise – insbesondere für WE-Verwalter

Rechtsprechung: Mit allen Praxisfolgen
Die für die Praxis wichtigen Entscheidungen sowohl des BGH als auch der Untergerichte finden Sie in der ZWE abgedruckt – übersichtlich gegliedert in die Rubriken Begründung und Erwerb von Wohnungseigentum, Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Verwaltung von Wohnungseigentum sowie Verfahren in Wohnungseigentumssachen. Hervorgehobene Anmerkungen prominenter Autorinnen und Autoren erläutern die Entscheidungen und ordnen sie in den rechtlichen Kontext ein. Praxishinweise aus Schriftleitung und Redaktion bieten weitere nützliche Informationen für die tägliche Arbeit.

»BGH für Verwalter«
Die Rubrik stellt in jedem Heft eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs allgemein verständlich und mit ihren praktischen Auswirkungen vor.

»Verwaltungspraxis«
Hier finden Sie Beiträge von Verwaltungsunternehmen, Dienstleistern und Verbänden. Nicht rechtliche Fragen stehen im Mittelpunkt, sondern der praktische Umgang mit aktuellen Herausforderungen der Verwaltung von Wohnungseigentum. Für höchsten Praxisbezug bürgt die Zusammenarbeit mit dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV).

Mit Online-Archiv für Abonnenten
Abonnenten der ZWE profitieren vom kostenlosen Zugriff auf das beck-online Modul »ZWEDirekt« – mit allen Inhalten der ZWE seit dem Jahr 2000 sowie dem vollen Text der Gerichtsentscheidungen, die im gedruckten Heft als Leitsatz wiedergegeben sind.

Die Online-Vorteile

  • Zugriff auf alle Ausgaben der ZWE seit 2000.
  • Aufsätze, Rechtsprechung und Praxistipps mit Verlinkungen zu beck-online.
  • Recherche nach zusätzlichen Fundstellen in der kompletten Datenbank von beck-online – (»beck-treffer«) inklusive.

ZWE und »Fischen«– die maßgeblichen Fachforen
Zentraler Bestandteil der ZWE ist die Berichterstattung über die Beiträge der jährlich stattfindenden Fachtagung zum Wohnungseigentumsrecht des heutigen eid in Fischen. Die Referierenden stellen dort Probleme des Wohnungseigentumsrechts aus Praxis und Wissenschaft vor. Anschließend diskutieren sie diese mit den Teilnehmern aus Wohnungseigentumsverwaltungen, Rechtsanwaltskanzleien sowie Gerichten und entwickeln praxisgerechte Lösungen. Zusätzlich wird über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts referiert – zum Teil von den dafür zuständigen Richterinnen und Richtern am BGH selbst.

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